Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeines

1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit und abgeschlossenen Verträge, selbst wenn der Vertragspartner eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Unsere Bedingungen gelten auch für alle Folgegeschäfte, selbst dann, wenn bei deren Abschluß nicht nochmals auf diese Bedingungen hingewiesen wird.

3. Abweichungen von diesen Bedingungen sind ohne unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung für uns nicht verbindlich.

4. Alle Angebote sind ausschließlich für Industrie, Handel, Gewerbe o.ä. Institutionen bestimmt.

II. Auftragsannahme

Unsere Angebote sind auch bezüglich der Preisangabe freibleibend. Aufträge sind erst mit unserer schriftlichen Bestätigung angenommen. Als Auftrags-bestätigung gilt auch die Warenrechnung. Auch Ergänzungen, Änderungen und Zusatzvereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

III. Umfang der Lieferverpflichtung

Mehr- oder Mindermengen bis zu 10% des Auftragsvolumens sind technisch nicht immer vermeidbar und gelten daher als vertragsmäßige Leistung

IV. Lieferzeit und Lieferverpflichtung

1. Die von uns angegebenen Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Das gleich gilt für die von uns gemachten Terminvorschriften. Bestellungen über unseren Internet-Shop versuchen wir innerhalb von 14 Tagen nach Bestelleingang zu liefern. In Angeboten oder Auftragsbestätigungen genannte Lieferzeiten sind nur annähernd und nicht verbindlich.

2. Alle Fälle höherer Gewalt, Unterbrechung des Verkehrs, Streik, Aussperrungen, Krieg, alle Verfügungen von hoher Hand, gleich worauf diese zurückzuführen sind, ohne Nichtbelieferung von unseren Unterlieferanten entbinden uns von der pünktlichen Einhaltung der Lieferfristen und berechtigen uns, von eingegangenen Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise zurückzutreten.

3. Der Vertragspartner ist im Falle von nicht- oder nicht rechtzeitiger Lieferung lediglich berechtigt, nach Einräumung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Nachfrist , die in jedem Falle die Dauer der Betriebsstörung haben muß, mindestens jedoch acht Wochen , vom Vertrage zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist außer in den Fällen der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fristüberschreitung ausgeschlossen. Ein Recht zur Minderung besteht nicht.

4. Wir behalten uns auch das Recht vor, von allen Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten, wenn der Vertragspartner mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät.

5. Im Falle des teilweisen Lieferverzuges ist der Vertragspartner nicht berechtigt, von dem ganzen Vertrag zurückzutreten, es sei denn, er führt den Nachweis, daß die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat. Der Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, soweit der Leistungsverzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

6. Bei nicht fristgerechter Annahme der angebotenen Ware sowie Ablauf einer Nachfrist von vierzehn Tagen sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

7. Unbeschadet des Nachweises und der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sind wir berechtigt, als Schadensersatz wegen Nichterfüllung 25% der Auftragssumme zu berechnen, es sei denn, der Vertragspartner führt den Nachweis, daß ein Schaden überhaupt nicht wesentlich niedriger als die Pauschale eingetreten ist.

V. Preise

1. Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Versand- und Verpackungskosten.

2. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise ( zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer ).

3. Die Druckpreise ( sofern angeboten ) verstehen sich ausschließlich der Druckvorbereitungskosten für Anfertigung von Entwürfen der Reinzeichnungen, Strichätzungen, Klischees, Zylinderätzungen u.ä. Vorbereitungskosten. Bei den dem Vertragspartner in Rechnung gestellten Druckvorbereitungskosten handelt es sich nur um anteilige Kosten. Deshalb hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Herausgabe der seinen Auftrag betreffenden Entwürfe, Reinzeichnungen, Strichätzungen und Zylinder. Druckpreise und Druckvorbereitungskosten gelten nur für eine auf einmal bestellte und in einem Arbeitsgang angefertigte Auflage.

4. Die Preise sind freibleibend. Wir behalten uns vor, die Preise zu den zur Lieferzeit geänderten Marktverhältnissen anzupassen, bei Teillieferungen wird das Recht zur Preiserhöhung nicht durch einmalige Ausübung erschöpft.

VI. Versand

Bei allen Lieferungen, auch frachtfreien Lieferungen, geht die Gefahr einschließlich der Bruchgefahr mit der Übergabe des Gutes an den Transportführer –gleichgültig, ob dieser vom Vertragspartner oder von uns beauftragt ist – auf den Vertragspartner über. Die Übernahme der Sendung durch den Transporteur gilt als Anerkennung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Verpackung und der Verladung.

VII. Beanstandungen

1. Der Empfänger ist verpflichtet, jede Sendung sofort auf etwaige Mängel zu untersuchen. Hierbei erkennbare Beanstandungen müssen spätestens drei Tage nach Ankunft der Ware unter genauer Angabe der Gründe schriftlich angezeigt werden. Die Besichtigung der beanstandeten Waren muß uns zu den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung stehen.

2. Nach Ablauf der Frist gilt die gelieferte Ware als genehmigt.

3. Unsere Ware wird in handelsüblicher Qualität geliefert. Geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung sind jedoch von vornherein zugestanden und begründen keine Mängelrügen. Im Rahmen der Gewährleistung sind wir nur zum kostenlosen Ersatz der beanstandeten Ware verpflichtet, soweit uns innerhalb der der Rügefrist die Beanstandungen schriftlich mitgeteilt sind und uns zuvor die beanstandeten Ware zur Begutachtung zurückgegeben ist.

4. Mängel an einem Teil der Lieferung oder an einer Teilmenge berechtigen den Vertragspartner nicht, die Abnahme der gesamten Lieferung abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten. Schlägt die Nachbesserung fehl, oder ist eine Nachlieferung nicht möglich, so kann der Vertragspartner Minderung des Kaufpreises oder Wandlung verlangen; weitere Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt dann als fehlgeschlagen, wenn zwei Nachbesserungsversuche nicht zu einer Mängelbeseitigung geführt haben.

5. Mängelrügen begründen für den Vertragspartner kein Aufrechnungsrecht.

6. Die Papierqualitäten sind von den zur Verfügung stehenden Rohstoffen abhängig. Qualitätsänderungen, Farbunterschiede und Gewichtsabweichungen stellen daher nur insoweit einen Mangel dar, als sie vom Papierhersteller schuldhaft verursacht wurden. Die Beweislast für ein Verschulden des Herstellers trägt der Vertragspartner.

7. Bei Kunststofferzeugnissen stellen Abweichungen in der Materialstärke sowie den Abmessungen bis plus/minus 10% keinen Mangel dar. Macht die fehlerhafte Ware nicht mehr als einen Anteil von bis zu 3% der gesamten Lieferung aus, so sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Ebenso müssen wir uns eine Zähldifferenz von 3% vorbehalten.

8. Jegliche Gewährleistungsansprüche sind ferner ausgeschlossen:

a) bezüglich der Haltbarkeit von Druck- und Papierfarben

b) für Farb- und Passerabweichungen bei bedruckten Erzeugnissen

c) für die durch Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflagendruck und der Farbschwankungen gegenüber uns gegebenen Druckvorlagen, sowie innerhalb des Auflagendruckes.

9. Angegebene Farben nach HKS oder Pantone können nur annähernd wiedergegeben werden aufgrund der unterschiedlichen Materialien auf denen gedruckt wird. Farbabweichungen sind natürlich und berechtigen den Vertragspartner nicht zur Reklamation.

10. Zusicherung hinsichtlich Eignung und Verwendbarkeit der von uns gelieferten Waren für einen bestimmten Zweck werden nicht gegeben. Bei Mängeln infolge vom Vertragspartner veranlaßter ungenauer oder fehlerhafter Angaben des Drucktextes sowie der Größe und Materialbezeichnungen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Sämtliche Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung oder einem anderen Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

10. Soweit der Käufer nach diesen Vertragsbedingungen oder gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatzansprüche geltend machen kann, sind diese der Höhe nach in jedem Fall auf 50% der Auftragssumme begrenzt.

VIII. Urheberrecht

1. Das Urheberrecht sowie das Recht zur Vervielfältigung an unseren Entwürfen und elektronischen Veröffentlichungen bzw. angefertigten Werbeartikeln verbleibt ausdrücklich bei uns. Dies gilt auch für jegliche Wiedergabe oder Speicherung gedruckter oder elektronischer Werbemittel-Kataloge und/oder Werbeartikel-Ideen, sowie für Produktpräsentationen. Nachdruck oder Vervielfältigung ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.

2. Eine Überprüfung, ob und inwieweit vom Käufer zur Verfügung gestellte bzw. nach seinen Angaben hergestellte Muster und Entwürfe Schutzrechte Dritter verletzen, finden durch uns nicht statt. Der Käufer ist verpflichtet, uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter, deren Schutzrechte auf diese Weise verletzt werden, freizuhalten. Der Anspruch auf Vergütung unserer Leistungen bleibt hiervon unberührt. Der Käufer stimmt einer Abbildung des fertigen Werbeartikels als Referenzmuster des Verkäufers zu. Diese Verwendung ist zeitlich unbegrenzt.

IX. Sicherungen

1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dafür hergegebenen Wechsel und Schecks unser Eigentum.

2. Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die die Kreditfähigkeit des Käufers herabmindern, so sind wir ohne weiteres berechtigt, die sofortige Barzahlung oder sicherheitshalber die Herausgabe der gelieferten Ware , ferner für noch zu liefernde Ware nach unserem Ermessen Vorauszahlungen oder Sicherstellungen zu verlangen. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Die Forderungen des Vertragspartners aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltware tritt der Käufer schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. Der Käufer stellt uns von allen Kosten, die durch unsere Intervention entstehen können, frei.

X. Zahlungen

1. Unsere Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum in bar mit 2% Skonto, danach in bar ohne Skonto. Eine Ausnahme besteht bei Bestellungen über unseren Internet-Shop; diese sind bei Neukunden im Voraus oder per Nachnahme zu bezahlen.

2. Die Rechnungsbeträge sind spätestens zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zielüberschreitungen werden vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Annahme eines Wechsels bedeutet keine Stundung der zugrundeliegenden Forderung. Die Hingabe eines Wechsels berechtigt nicht zur Ziehung von Skonti.

XI. Versand

Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Vertragspartners. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware ab Werk oder Lager auf den Vertragspartner über. Die Mehrkosten einer besonderen Versendung ( Eil- bzw. Expresssendung ) hat der Vertragspartner zu tragen.

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Witten. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag oder dessen Auflösung entstandenen Verpflichtungen beider Vertragsteile ist Witten, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann ist oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht im Geltungsbereich der Zivilprozeßordnung hat. Bestellungen und Lieferungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn die Geschäfte im Ausland getätigt werden und/oder der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat.